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Wir sind als steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung anerkannt und können für Ihre finanzielle Unterstützungen Zuwendungsbescheinigungen ausstellen. Das ermöglicht Ihnen die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spende oder Zustiftung.
Ihre Spenden können zweckgebunden oder als freie Spende zur Verwirklichung des Stiftungszweckes erfolgen.
Zustiftungen fließen in das Stammvermögen der Stiftung. Die erwirtschaften Renditen verwenden wir zur Finanzierung unserer Projekte.
Peter Gläsel Stiftung
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Friedlinde Struck
Tel.: 05231 30826-12
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